osaSPAMFILTER@o-s-a.de +49 (0) 2371 78 88 80 +49 (0) 2371 78 88 819

AGB

Allgemeine Lieferungs- und Verkaufsbedingungen der osa GmbH & Co. KG für Verträge mit Kunden, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind

§ 1 Allgemeines
Für die gesamte Geschäftsbeziehung, also auch für künftige Geschäfte, gelten ausschließlich diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der osa GmbH & Co. KG. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, gelten nicht, es sei denn, ihrer Geltung wird durch die osa GmbH & Co. KG ausdrücklich in Textform zugestimmt.

§ 2 Vertragsinhalt
a) Angebote der osa GmbH & Co. KG in Prospekten, Anzeigen, Katalogen und ähnlichen Publikationen sind für die osa GmbH & Co. KG stets freibleibend und unverbindlich. b) Angebote an Vertragspartner erfolgen stets in Textform, sonst haben diese keine Gültigkeit. c) Die osa GmbH & Co. KG ist 30 Kalendertage an ihr Angebot in Textform gebunden. d) Maßgebend für den Auftragsumfang ist der Inhalt der Auftragsbestätigung in Textform der osa GmbH & Co. KG. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur dann gültig, wenn die osa GmbH & Co. KG diese in Textform bestätigt.

§ 3 Mehrwertsteuer und Nebenkosten
a) Die in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen aufgeführten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ein. b) Verpackung, Fracht, Zölle und sonstige Nebenkosten werden zusätzlich berechnet.

§ 4 Liefertermine und Lieferfristen
a) Angegebene Lieferzeiten sind ca. Angaben nach Kalenderwochen und keine vereinbarten festen Lieferfristen oder Liefertermine. Feste Lieferfristen oder Liefertermine müssen in Textform vereinbart und bestätigt werden, sonst haben diese keine Gültigkeit. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss zu laufen. b) Werden nach Vertragsabschluss Vertragsänderungen in Textform vereinbart, sind erforderlichenfalls auch die Liefertermine und Lieferfristen neu in Textform zu vereinbaren. c) Bei Verstreichen der Liefertermine bzw. Überschreitung der Lieferfristen ist der Käufer verpflichtet, die osa GmbH & Co. KG in Textform aufzufordern, unter Setzung einer Frist von 14 Tagen zu liefern. Erst mit dieser Mahnung gerät die osa GmbH & Co. KG in Verzug. d) Funktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton, sowie Änderung des Lieferumfangs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. e) Hängt die Herstellung der gekauften Ware von einer Mitwirkung des Käufers ab, insbesondere von der Bekanntgabe von Maßen, der Übergabe von Mustern oder Plänen, so beginnt die in der Bestellung genannte Lieferfrist erst zu laufen, wenn diese Handlung erfolgt ist. f) Hängt die Herstellung der gekauften Ware von einer Vorauszahlung oder Anzahlung des Käufers ab, so beginnt die in der Bestellung genannte Lieferfrist erst zu laufen, wenn diese vereinbarte Zahlung auf einem Konto der osa GmbH & Co. KG eingegangen ist. g) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Pandemie oder auf ähnliche, nicht von der osa GmbH & Co. KG zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.

§ 5 Gefahrenübergang
a) Für die von der osa GmbH & Co. KG erfolgten Lieferungen ist die Verladestelle Erfüllungsort. Bei Anlieferung trägt der Käufer die Gefahr.

b) Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle, sofern der Käufer Änderungen anweist, trägt dieser die dadurch entstandenen Kosten. c) Wenn der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft der osa GmbH & Co. KG auf den Käufer über. d) Auf Verlangen des Käufers wird die Lieferung auf seinen Namen und seine Rechnung versichert. e) Die Anlieferung setzt eine mit einem Lastzug befahrbare Anfuhrstraße voraus. f) Das Abladen der Lieferfahrzeuge hat unverzüglich fachgerecht durch den Käufer zu erfolgen. Wartezeiten werden von der osa GmbH & Co. KG berechnet.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferten Waren (Vorbehaltswaren) bleiben Eigentum der osa GmbH & Co. KG, bis alle Forderungen erfüllt sind, die ihr gegen den Käufer aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung – seien sie aktuell oder zukünftig entstanden – zustehen und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. b) Sofern sich der Käufer vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug kommt – hat die osa GmbH & Co. KG das Recht, die Vorbehaltsware zurück zu nehmen, nachdem diese dem Käufer eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Sofern die osa GmbH & Co. KG die Vorbehaltsware zurücknimmt, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Es stellt ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn die osa GmbH & Co. KG die Vorbehaltsware pfändet. Von der osa GmbH & Co. KG zurückgenommene Vorbehaltsware darf diese verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit den vom Käufer geschuldeten Beträgen verrechnet, nachdem die osa GmbH & Co. KG einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben. c) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentum der osa GmbH & Co. KG hinzuweisen und hat diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die osa GmbH & Co. KG ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die, der osa GmbH & Co. KG in diesem Zusammenhang stehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Käufer. d) Der Käufer ist bis auf Widerruf durch die osa GmbH & Co. KG berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen: (aa) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren der osa GmbH & Co. KG entstehender Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die osa GmbH & Co. KG als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die osa GmbH & Co. KG Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. (bb) Die aus einem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem d) (aa) zur Sicherheit an die osa GmbH & Co. KG ab. Die osa GmbH & Co. KG nimmt die Abtretung an. Die in c) genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. (cc) Zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt bis auf Widerruf durch die osa GmbH & Co. KG. (dd) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen der osa GmbH & Co. KG um mehr als 10 %, wird die osa GmbH & Co. KG auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.

§ 7 Gewährleistung
a) Angaben der osa GmbH & Co. KG über Lieferumfang, Aussehen, Leistung, Farbe, Maß und Gewicht sind Vertragsinhalt. b) Sie sind als annähernd zu betrachten. Bei in Handarbeit hergestellter Ware sind Abweichungen in Bezug auf Aussehen, Farbe, Maß, Gewicht oder ähnlichen Eigenschaften nicht zu vermeiden, bei anderen Waren sind geringe Abweichungen in Bezug auf Aussehen, Farbe, Maß, Gewicht oder

ähnlichen Eigenschaften herstellerbedingt. Solche Abweichungen stellen entsprechend keinen Mangel dar. c) Damit ist keine Zusicherung der Eigenschaft erfolgt. d) Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber Mustern, Ausstellungsstücken oder Beschreibungen bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind.

§ 8 Haftung
Die osa GmbH & Co. KG haftet bei Verzug mit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der osa GmbH & Co. KG oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs wird die Haftung der osa GmbH & Co. KG für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 10 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 15 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind – auch nach Ablauf einer der osa GmbH & Co. KG etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach S. 1 dieses Paragraphen gegeben ist. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag nach § 9 b) dieser Bedingungen bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 9 Nachbesserungsrecht
a) Der Käufer ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr zur Einhaltung der gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten verpflichtet. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, steht der osa GmbH & Co. KG das Recht zu, eine neue Ware zu liefern, bzw. nachzubessern. Der osa GmbH & Co. KG steht das Recht zu, mindestens zwei Ersatzlieferungen vorzunehmen, bzw. zwei Nachbesserungsversuche durchzuführen. b) Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung ist der Käufer berechtigt, eine Herabsetzung des Kaufpreises oder eine Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. c) Sofort erkennbare Mängel sind der osa GmbH & Co. KG unverzüglich, spätestens vor Einbau des Liefergegenstandes, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. d) Die reklamierten Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des angeblichen Mangels befinden, zur Besichtigung durch die osa GmbH & Co. KG bereit zu halten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen schließt Gewährleistungsansprüche gegen die osa GmbH & Co. KG aus. e) Etwaige Bruch- oder sonstige Schäden sind sofort bei Übernahme der Ware in Gegenwart des Überbringers festzustellen und auf der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Eventuelle spätere Beanstandungen werden von der osa GmbH & Co. KG nicht akzeptiert. f) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der gelieferten Ware beim Käufer. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. g) Rückgriffsansprüche des Käufers gegen die osa GmbH & Co. KG bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

§ 10 Warenrückgaben
Beschaffungsware kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Lagerware kann nur unter Berücksichtigung der entstandenen Kosten, mindestens jedoch 35% des Warenbruttowertes, zurückgenommen werden. Voraussetzung ist der einwandfreie Zustand von Ware und Originalverpackung.

§ 11 Gerichtsstand
a) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, ist Gerichtsstand der Sitz der osa GmbH & Co. KG. b) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen der osa GmbH & Co. KG und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unter § 6 unterliegen dem Recht am Lagerort der jeweiligen Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
Stand: Januar 2021 osa GmbH & Co. KG • Am Tyrol 21 • 58636 Iserlohn